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Wenn es die kirchlichen Schulen nicht gäbe

Regensburg, 09. Juni 2023

Fast 6000 Schülerinnen und Schüler müssten vom Staat finanziert werden, würde die Schulstiftung des Bistums sie nicht in ihren Schulen unterbringen. Sie trägt, verwaltet und finanziert verschiedene kirchliche Schulen im Bistumsgebiet.

Die Investitionen lohnen sich. Jeder Euro ist ein Beitrag zum Gemeinwohl und zur Zukunft unserer Gesellschaft. Gäbe es die 13 katholischen Schulen nicht, dann wäre der Staat verpflichtet, diese knapp 5.900 Schüler, die die Stiftungsschulen besuchen, zu beschulen. Es wäre dann der Staat, der sich zu 100 Prozent um die Gebäude zu kümmern hätte, der die Personalverantwortung tragen müsste, der Lehrer, Verwaltung, Ganztagsbetreuung, Förderunterricht, Sportförderung, Theater-AGs, Konzerte, Schulchöre und vieles mehr für die knapp 5.900 Schulstiftungsschulkinder zu organisieren hätte.

Wahlfreiheit für die Eltern

Ein sehr großer Teil der Schullandschaft würde fehlen, wenn es die kirchlichen Schulen nicht gäbe. Denn es ist ja so: die Schüler werden uns nicht zugeteilt, wie das beim Staat aufgrund der Sprengellösung ist. Die Schülerinnen und Schüler kommen freiwillig zu uns. Obwohl sie ein geringes Schulgeld bezahlen müssen. Also haben wir irgendwas, was es den Kindern oder den Eltern wert ist, sich für unsere Schulen zu entscheiden. Die Existenz katholischer Schulen – und darüber hinaus aller Schulen in privater Trägerschaft – ist Ausdruck der Wahlfreiheit und Selbstbestimmung, die Eltern für sich und ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen. Der Staat gewinnt durch private Schulträger.

Was es den Staat kostete, wenn er alle Schulen selbst übernehmen würde, können wir nur schätzen. Das Katholische Schulwerk in Bayern untersuchte die Frage in einer vergleichenden Studie. Im Ergebnis lässt sich die Einsparung nicht genau beziffern. Deutlich ist jedoch: Schüler, die katholische Schulen besuchen, sind für die Gemeinschaft der Steuerzahler wesentlich günstiger als die Schüler, die Schulen in staatlicher Trägerschaft gewählt haben. Dabei spielen die Personalkosten und die immer wieder anstehenden Investitionen eine entscheidende Rolle.

Aufgaben, Ziele und Arbeitsweise der Schulstiftung

Ein sehr großer Teil der Schullandschaft würde fehlen, wenn es die kirchlichen Schulen nicht gäbe. Denn es ist ja so: die Schüler werden uns nicht zugeteilt, wie das beim Staat aufgrund der Sprengellösung ist. Die Schülerinnen und Schüler kommen freiwillig zu uns. Obwohl sie ein geringes Schulgeld bezahlen müssen. Also haben wir irgendwas, was es den Kindern oder den Eltern wert ist, sich für unsere Schulen zu entscheiden. Die Existenz katholischer Schulen – und darüber hinaus aller Schulen in privater Trägerschaft – ist Ausdruck der Wahlfreiheit und Selbstbestimmung, die Eltern für sich und ihre Kinder in Anspruch nehmen wollen. Der Staat gewinnt durch private Schulträger.

Was es den Staat kostete, wenn er alle Schulen selbst übernehmen würde, können wir nur schätzen. Das Katholische Schulwerk in Bayern untersuchte die Frage in einer vergleichenden Studie. Im Ergebnis lässt sich die Einsparung nicht genau beziffern. Deutlich ist jedoch: Schüler, die katholische Schulen besuchen, sind für die Gemeinschaft der Steuerzahler wesentlich günstiger als die Schüler, die Schulen in staatlicher Trägerschaft gewählt haben. Dabei spielen die Personalkosten und die immer wieder anstehenden Investitionen eine entscheidende Rolle.

Die Finanzierung der Schulgebäude

Die Finanzierung der Baumaßnahmen setzt sich i.d.R. aus zwei Teilen zusammen: Den einen trägt zu fast 50 Prozent die Förderinstitution, das ist der Freistaat Bayern, den zweiten trägt die Kirche, also das Bistum. Das heißt konkret: Kostet eine Baumaßnahme 30 Mio. Euro, trägt die Kirche, also die Schulstiftung oder die Diözese, davon 16 Mio. Euro. Diese Mittel stammen i.d.R. von den Kirchensteuer zahlenden Katholikinnen und Katholiken. Aus diesem Grund muss der Antrag dem Diözesansteuerausschuss vorgetragen werden, dem Gremium, das über den Einsatz von Kirchensteuern entscheidet und das sich aus mehrheitlich gewählten Mitgliedern zusammensetzt. Erst wenn der 16-köpfige Ausschuss dem Antrag zustimmt, darf das Bistum Regensburg die nötigen Gelder bereitstellen.

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